AGBs

ALLGEMEINE VERTRAGSBEDINGUNGEN / SPRACHUNTERRICHT

Die nachfolgenden Bedingungen gelten bei Vertragsabschluss zwischen Ihnen als Kunden und Herrn Michael Rönitz Einzelkaufmann, im Folgenden Junior Language Club (JLC) genannt, als anerkannt und vereinbart:

1. Abschluss des Vertrages: Junior Language Club organisiert Sprachunterricht für Kinder und Jugendliche im Alter von 3 –16 Jahren in den Räumlichkeiten des Sprachcaffe, Grafenberger Allee 78 – 80, 40237 Düsseldorf, in Kindergärten, Schulen oder Privaträumen. Der Vertrag kommt zustande, sobald die Anmeldung des Kursteilnehmers beim JLC eingegangen ist. Es gilt deutsches Recht.

Vertragslaufzeit: Wird der Kurs nicht gekündigt, verlängert sich der Vertrag verbindlich um weitere 12 Termine eines Sprachkurses, der 1 x wöchentlich à 60 oder à 90 Minuten stattfindet. Sollte der Vertrag nicht spätestens vier Wochen vor dem 12. Termin gekündigt werden, verlängert er sich automatisch um weitere 12 Termine. Der jeweilige Rechnungszeitraum wird auf jeder Rechnung vermerkt (ohne Berechnung der NRW Ferienzeit und Feiertage). Bei Einzelunterricht und Kleingruppenunterricht erfolgt die Vertragsdauer und Unterrichtszeit nach Absprache und wird auf dem Anmeldeformular mit der Anzahl der gebuchten Unterrichtsstunden vermerkt. Kann ein Einzel- oder Kleingruppenunterricht wegen Umzug oder Krankheit nicht weiter fortgeführt werden, kann bereits gebuchter Unterricht mit Nachweis der Gründe vorzeitig gekündigt werden. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Bereits gezahlte Gebühren werden zurückerstattet. Es wird lediglich eine Stornogebühr von 25,00 EUR erhoben.

2. Mit der Anmeldung verpflichten sich die Eltern / Erziehungsberechtigten, den Kursbeitrag in voller Höhe zu leisten, auch wenn das Kind / die Kinder vorzeitig ausscheidet/n.

3.In der Zeit der NRW Schulferien und an Feiertagen finden keine regulären Kurse statt, daher wird auch für diese Zeit keine Kursgebühr erhoben. Die Kinder können in den NRW Frühlings-, Sommer- und Herbstferien am JLC Sprachprogramm teilnehmen. Hierbei gelten gesonderte Konditionen.

4. Sollte es zu einem Lehrerwechsel kommen, berechtigt dies nicht zu einer vorzeitigen Kündigung des Vertrages. Ein von uns verursachter Unterrichtsausfall (z. B. wegen Krankheit des Lehrers) wird nachgeholt bzw. für eine Vertretung gesorgt.

5. Der bei der Anmeldung gebuchte Gruppenkurs kann nur bei genügender Teilnehmeranzahl stattfinden bzw. fortgeführt werden (mindestens 4 angemeldete Teilnehmer). Bereits gezahlte Gebühren für den nicht stattfindenden Unterricht werden von uns zurückerstattet. Die Gruppengröße liegt bei max. 8 Teilnehmern.

6. Dem Kunden ist untersagt, den bei JLC unter Vertrag stehenden Sprachtrainern Aufträge zur Durchführung von Unterricht auf privater Basis zu erteilen, weder direkt noch indirekt, durch oder über Dritte, gleichgültig ob natürliche oder juristische Personen. Dies beinhaltet auch sämtliche Nachfolgeaufträge, die sich aus den bekannt gewordenen Kontakten ergeben könnten. Dieser Quellenschutz gilt unwiderruflich fünf Jahre ab dem auf der Vorderseite genannten Datum (siehe Datum und Unterschrift). Alle Unterlagen und Informationen zu Personen sind streng vertraulicher Natur und dürfen nicht an Dritte Personen weitergegeben werden. Sollte dem Junior Language Club durch Zuwiderhandlung in diesem Punkt ein finanzieller Schaden entstehen, behalten wir uns vor, den Kunden in Regress zu nehmen.

Diese Bestimmungen haben folgende Ausnahmen:

  1. Kündigung:
    Bei einer schwerwiegenden Krankheit, die das Fortsetzen bereits gebuchten Unterrichts unmöglich macht, ist eine vorzeitige schriftliche Kündigung mit Nachweis der Gründe sofort möglich.
  2. Umbuchung:
    Bei Umbuchung von Gruppenunterricht auf Einzel- oder Privatunterricht wird eine Gebühr von 75,- Euro erhoben. Eine Umbuchung auf ein Camp, stattfindend innerhalb der nächsten 12 Monate, ist gebührenfrei möglich. Der Wechsel ist in jedem Fall frühestens nach einer Frist von 4 Wochen nach Anfrage möglich.
  3. Pausen:
    Pausen sind ab einer Abwesenheit von drei aufeinanderfolgenden Wochen möglich, wobei die Nachholtermine ab der dritten Woche gutgeschrieben werden. Der Platz in der Gruppe kann während einer Pause für maximal 8 Wochen freigehalten werden.

    Längerfristige Pausen von mehr als 8 Wochen sind nach vollständiger Zahlung der Rechnung möglich. Bei Pausen von mehr als 6 Monaten behalten wir uns das Recht vor, die aktuellen und ggf. abweichenden Gebühren für den Sprachkurs in Rechnung zu stellen.

  4. Unterrichtsausfall:
    Kann ein Kind wegen Krankheit an mehr als zwei aufeinander folgenden Unterrichtsstunden nicht teilnehmen, werden bei Vorlage eines Attests innerhalb von einer Woche ab Krankheitsbeginn, die Nachholtermine ab der zweiten Woche gutgeschrieben. In Fällen, in denen eine Krankheit eine weitere Teilnahme am Kinderprogramm unmöglich macht, werden ab Eingang der Kündigung mit entsprechenden Nachweisen keine Kursgebühren mehr erhoben. Zuviel gezahlte Beträge werden in diesem Fall zurückerstattet. Kann ein Kind aus anderen Gründen nicht am Unterricht teilnehmen, ist die Rückerstattung der Kursgebühr nicht möglich. Grundsätzlich können versäumte Stunden nachgeholt werden, sofern ein passender Kurs angeboten wird. Bei Ausfall bzw. Änderung eines Termins von Einzel – und Kleingruppenunterricht muss die Schule bzw. der Lehrer 48 Stunden vorher informiert werden, da die bereits entstanden Kosten andernfalls in Rechnung gestellt werden. Bei Krankheit muss der Ausfall 24 Stunden vorher bekannt gegeben werden.
  5. Nichteignung:
    Sollte ein Kind das Sprachprogramm in einer Form stören, die einen lebendigen Sprachunterricht für die anderen Kinder nicht zulässt, und sein Verhalten sich auch nach intensiven Bemühungen des Lehrpersonals nicht ändern, ist die Kursleitung berechtigt, diesem Kind die Teilnahme zu verweigern. In diesem Fall werden Kursbeiträge nur bis zur Auflösung des Vertrages geltend gemacht.
    Gerichtsstand ist Düsseldorf.

ALLGEMEINE VERTRAGSBEDINGUNGEN / FERIEN SPRACHPROGRAMM

Die nachfolgenden Bedingungen gelten bei Vertragsabschluss zwischen Ihnen als Kunden und Herrn Michael Rönitz, im Folgenden Junior Language Club – Düsseldorf genannt, als anerkannt und vereinbart:

Vertragsinhalt:
Junior Language Club – Düsseldorf organisiert Sprachcamps und – kurse für Kinder und Jugendliche im Alter von 5 bis 16 Jahren auf der Grafenberger Allee 78 – 80 in 40237 Düsseldorf oder in anderen extra angemieteten R äumlichkeiten in Düsseldorf.
Anmeldung:Der Vertrag kommt zustande, sobald die Anmeldung des Kursteilnehmers bei Junior Language Club – Düsseldorf eingegangen ist. Die entsprechende Rechnung gilt gleichzeitig als Buchungsbestätigung. Mit Unterzeichnung des Vertrags bucht der Teilnehmer bzw. des sen gesetzlicher Vertreter beim Veranstalter verbindlich einen Platz für die Teilnahme am Sprachprogramm.
Zahlungsbedingungen:
Junior Language Club – Düsseldorf behält sich vor, bei Nichteinhaltung des in der Rechnung erschienenen Zahlungsziels, den gebuc hten Platz ggf. neu zu vergeben. Sollten mit der Zahlung Bankgebühren entstehen, gehen diese zu Lasten des Kursteilnehmers bzw. dessen gesetzlichen Vertreters.
Bei Visumantrag:
Für Teilnehmer, die eine Teilnahmebestätigung für einen Visumantrag benötigen, fällt eine Bearbeitungsgebühr von 30,00 EUR an. Zusätzlich sind 50% der Gesamt – Kursgebühr zu leisten, bevor eine Ausstellung der Bestätigung erfolgen kann. Der Restbetrag ist spätestens bis zum Zeitpunkt des auf der Rechnung erschienenen Zahlungsziels zu begleichen.
Rücktritt des Teilnehmers:
Der Teilnehmer ist jederzeit vor Beginn der Veranstaltung berechtigt von dem Vertrag zurückzutreten. Die
Rücktrittserklärung hat per Einschreiben gegenüber dem Veranstalter zu erfolgen. Zugang der Rücktrittserklärung ist der Zeitpunkt des Eingangs bei Junior Language Club – Düsseldorf in Düsseldorf. Der Veranstalter ist berechtigt folgende Kosten des Vertrags in Rechnung zu stellen:
• Bei Stornierung 4 – 7 Werktage vor Kursbeginn 30% der Gesamt – Kursgebühr
• Bei Stornierung 1 – 3 Werktage vor Kursbeginn 50% der Gesamt – Kursgebühr

Bei Nichtantreten oder Abbruch eines Camps besteht kein Recht auf Rückerstattung und bei Abbruch des Camps wg. Krankheit o. ä. liegt eine anteilige Rückerstattung im Ermessen von Junior Language Club – Düsseldorf. Eine Stornierung wird mit dem Zeitpunkt wirksam, da die schriftliche Mitteilung bei Junior Language Club – Düsseldorf eingetroffen ist. Sollte gleichzeitig mit der Abmeldung ein geeigneter Ersatz nominiert werden können, wird außer einer Bearb eitungsgebühr von EUR 30,00 kein weiterer Betrag einbehalten.
Haftung:
Die Aufsichtspflicht bei Kinderkursen beginnt und endet mit den Unterrichtszeiten. Die Kinder sollten 5 – 10 Min. vor Veranstaltungsbeginn gebracht werden, wobei die Eltern bis Kursbeginn anwesend sein, und die Kinder pünktlich zum Kursende abholen sollten. Für Schäden aller Art, die der Kursteilnehmer zu vertreten hat, haftet dieser unmittelbar gegenüber dem Geschädigten. Für minderjährige Teilnehmer haften deren Erziehungsberechtigte. JLC haftet nicht für Unfälle und Erkrankungen des Kursteilnehmers während des Kurses und ebenso nicht für Verlust, Diebstahl oder Beschädigung von Gegenständen, die die Kinder und Jugendlichen in die Schule mitbringen.
Erklärung:
Jeder Teilnehmer oder Teilnehmerin, bzw. die Erziehungsberechtigten erklären mit ihrer Anmeldung, dass er/sie bzw. ihr Kind körperlich gesund und psychisch stabil ist, sowie den Anforderungen der Kurse psychisch und physisch gewachsen ist. Falls Krankheiten oder Allergien, etc. vorliegen, werden der Veranstalter und der Dozent im Vorfeld informiert. Zusätzlich ist im Zweifelsfall ein Arzt zu konsultieren.
Mindestteilnehmerzahl: Der bei der Anmeldung gebuchte Gruppenkurs in der Zeit des Sprachcamps kann nur bei genügender Teilnehmeranzahl stattfinden bzw. fortgeführt werden (mindestens vier angemeldete Teilnehmer).
Junior Language Club – Düsseldorf behält sich vor, bei nicht ausreichender Teilnehmeranzahl einen Kurs abzusagen. Wird eine Durchführung der Veranstaltung unter der Mindestteilnehmerzahl gewünscht, erstellt der Veranstalter ein neu errechnetes Preisangebot.
Vertragskündigung durch Junior Language Club – Düsseldorf:
Sollte ein Kind das Sprachprogramm in einer Form stören, die einen lebendigen Sprachunterricht für die anderen Kinder nicht zulässt, und sein Verhalten sich auch nach intensiven Bemühungen des Lehrpersonals nicht ändert, ist die Kursleitung bzw. der Veranstalter berechtigt, diesem Kind die Teilnahme zu verweigern und den Vertrag aus wichtigem Grunde zu kündigen. Für den Fall der Vertragskündigung steht dem Veranstalter der vertraglich vereinbarte Preis in voller Höhe zu.
Datenschutz:
Der Kunde willigt ein, dass seine Daten elektronisch erfasst werden und er von Junior Language Club – Düsseldorf über weitere Kursangebote informiert wird.
Folgende weitere Vereinbarungen gelten bei Buchung von Einzel – und Kleingruppenunterricht:
Bei Einzelunterricht und Kleingruppenunterricht erfolgt die Vertragsdauer und Unterrichtszeit nach Absprache und wird auf dem Anmeldeformular mit der Anzahl der gebuchten Unterrichtsstunden vermerkt. Kann ein Einzelunterricht wegen Umzug oder Krankheit zunächst nicht weiter fortgeführt werden, hat der Schüler mit Nachweis der Gründe die Möglichkeit, die verbleibenden Stunden noch bis zwei Jahre nach seinem ersten Buchungstermin in Anspruch zu nehmen. Bei Unterricht mit einem Lernpartner kann eine Unterbrechung nur in Absprache mit dem Lernpartner erfolgen. Kommt es nicht zu einer Übereinstimmung, verfallen die verbleibenden Unterrichtsstunden bzw. werden dem Lernpartner als Einzelunterrich tentsprechend verrechnet. Bei Ausfall bzw. Änderung eines Termins von Einzel – und Kleingruppenunterricht muss die Schule bzw. der Lehrer 24 Stunden vorher informiert werden, da die bereits entstanden Kosten andernfalls in Rechnung gestellt werden.
Gerichtsstand ist Düsseldorf.